S a t z u n g
vom 28.07.2009
§1 Name
Der Verein führt den Namen Werder - Publiners.
§2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§3 Vereinszweck
Der Verein bezweckt die Erhaltung und Förderung der Freunschaft zu den Mitgliedern und zum SV Werder Bremen.
§4 Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 1. Lebensjahr vollendet hat. Bei Minderjährigen ist die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten beizufügen. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich vorliegen muss, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentlich Vereinsinteressen entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
§5 Vorstand
A) Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. und dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter)
b) dem Kassenwart
c) dem Protokollführer
d) dem Materialwart
B) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.
C) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.
§ 6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
A) Der Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.
B) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer des Vereinsjahres gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus
seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
C) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.
§ 7 Mitgliederbeitrag
Mitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag von 2,-
Schüler ab 13 Jahre 50 Cent
Kinder bis 12 Jahre sind frei von allen Beiträge